CATERING. PRIVATE CHEF. COLLABS.
Der Kunde überträgt das Catering gemäss Detail-Offerten an die Einzelfirma gino.kitchen by Gino Miodragovic («Caterer»).
1. Die oben genannten Preise verstehen sich als absolute Richtwerte. Verrechnet wird nach effektivem Aufwand.
2. Der Kunde muss dem Caterer eine Änderung der Personenzahl spätestens 3 Tage vor Anlassbeginn in schriftlicher Form mitteilen. Spätere Änderungen können nicht mehr garantiert werden. Die vom Kunden bekannt gegebene Teilnehmerzahl ist verbindlich. Zusätzliche Personen stellt der Caterer dem Kunden nachträglich in Rechnung. Leistungen für nachträglich noch wegfallende Teilnehmer werden dem Kunden in Rechnung gestellt.
3. Die Leistung (das Catering) kann durch einen Dritten (wird vom Caterer gestellt) und nach bestem Handeln erbracht werden.
4. Bei Annullierung eines Auftrags durch den Kunden stellt der Caterer folgende Kosten in Rechnung:
7 – 4 Arbeitstage vor dem Anlass: 50% der vereinbarten Leistung
3 – 0 Arbeitstage vor dem Anlass: 75% der vereinbarten Leistung
5. Ohne anders lautende Vereinbarung stellt der Kunde dem Caterer unentgeltlich folgende Infrastruktur zur Verfügung und verpflichtet sich, diese in einem zum vorausgesetzten Gebrauch geeigneten Zustand zu übergeben und in demselben zu erhalten:
– die erforderlichen Räume
– Heizung, Wasser und Strom
Insbesondere muss der Kunde dem Caterer rechtzeitig darauf aufmerksam machen, wenn die Zufahrt erschwert ist oder das Gebäude über keinen Lift verfügt.
6. Der Caterer übernimmt die Reinigung des Gastroinventars und des Materials.
7. Ohne anders lautende Vereinbarung übernimmt der Caterer die Reinigung und Entsorgung und verrechnet dies nach Aufwand und Personenanzahl.
8. Wird seitens des Caterers Material zur Verfügung gestellt, welches nach Beendigung des Anlasses an ihn zu retournieren ist (zum Beispiel Gläser, Geschirr, Bestecke, Wäsche, etc.), so ist der Kunde verpflichtet, das Material vollständig und unversehrt an den Caterer zurückzugeben. Verluste und Beschädigungen durch Angestellte oder Gäste des Kunden gehen zu Lasten des Kunden.
9. Ohne anders lautende Vereinbarung ist der Kunde für den notwendigen Versicherungsschutz in Bezug auf Sach- und Personenschäden verantwortlich sowie für sämtliche gesetzlich vorgeschriebene Bewilligungen, welche im Zusammenhang eines Events benötigt werden.
10. Nach Durchführung des Anlasses erhält der Kunde vom Caterer eine Rechnung, die innerhalb 10 Tagen ab Rechnungsdatum zu begleichen ist.
11. Die offerierten Preise sind exkl. Mehrwertsteuer. Die Mehrwertsteuer wird bei der Endabrechnung zugerechnet.
12. Die Vereinbarung untersteht schweizerischem Recht. Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten, welche sich im Zusammenhang mit der Vereinbarung und der Tätigkeit des Caterers ergeben, ist Zürich (Handelsgericht).